Rahmenvertrag inkl. Projektdatenblatt

Rahmenvertrag

Vertragsgegenstand ist die Beratung bzw. Vermittlungsvereinbarung zwischen Auftragnehmer (LiroS) und Auftraggeber.

  1. Begriffserklärung

1.1 AN = Auftragnehmer (LiroS)

1.2 AG = Auftraggeber

1.3 Projekte: Umsatzerhöhungs-, Einsparungs- und Förderprojekten und beinhaltet die Einreichung und Abrechnung

1.4 Projektsumme: Gesamtbetrag, bestehend aus dem Eigenanteil inkl. möglicher Förder-, Einsparungs- oder Projekterhöhungssumme; Betrag, welcher vorgeleistet werden muss oder bereits wurde

1.5 Eigenanteil: Betrag, den der Auftraggeber selbst tragen muss (oder bereits getragen hat) und der nicht durch Fördermittel und/oder Projekterhöhungssummen abgedeckt wird oder von Fördermittel und/oder Einsparungssumme reduziert wird; Betrag, welcher nach Projektabschluss tatsächlich abzüglich aller Förder-, Einsparungs- und Projekterhöhungssummen vom AG zu tragen ist exkl. Beratungshonorar, Zwischenfinanzierung etc.

1.6 Projektinitiierung: Start der Maßnahmen von AG und AN zur Projektumsetzung (z.B. Fördereinreichung); Zeitpunkt liegt immer hinter der Beauftragung und i.d.R. vor dem Projektumsetzungsstart

1.7 Projektumsetzungsstart: Beginnt erst nach Fördereinreichung und kann vor Förderzusage sein (z.B. Angebotsannahme, Maßnahmen zur Umsetzung)

1.8 Projektkostenerhöhung: bedeutet hierbei, dass wir mittels Förderungen bzw. anderen Erhöhungen versuchen, ohne Mehrkosten den investierenden Betrag zu erhöhen. Beispiel: Sie investieren ohnehin 10.000, – € in ein Projekt und mittels Förderungen können Sie ohne Mehrkosten 12.000, – € in das Projekt investieren. Das heißt, sie bezahlen 10.000, – €, aber bekommen den Mehrwert für 12.000, – €.

1.9 Projektdatenblatt: ist das zusätzlich ausgefüllte Formular, wo insbesondere das Projekt definiert wird, in Kombination mit dem hier geltenden Rahmen. Auf den Projektdatenblatt können auch Änderungen zu diesem Rahmenvertrag vorgenommen werden.

1.10 Erfolgsbasiert bedeutet, dass die Vergütung des AN zum größten Teil auf Erfolgsbasis basiert. Das heißt, dass wir dann nur honoriert werden, wenn ein Vorteil bei dem AG erkennbar ist. Dies gilt für den Bereich der Unternehmensberatung unter den geltenden Standesregeln.

  1. Kosteneinsparung/ -erhöhung und Umsetzungspartner

Es ist eine Kosteneinsparung bzw. Erhöhung für oben genannte Projekte geplant. Falls gewünscht, sucht der AG gemeinsam mit AN einen Umsetzer für die oben genannten Projekte (Marketer, Digital Dienstleister etc.). Einsparung bedeutet, dass Sie trotz des gleichen Mehrwertes einen geringeren Betrag investieren.

Zum Beispiel: Sie bezahlen 10.000, – € und erhalten den entsprechenden Mehrwert. Danach erhalten Sie eine gewisse Fördersumme zurück, ohne den Mehrwert des Projektes zu mindern. Sie erhalten also den gleichen Mehrwert, aber für weniger Investition. Der Betrag, der hier übrig bleibt, nennt sich “Eigenmittelanteil”. Das heißt, ihr investierter Betrag abzüglich der Fördersumme ist der Eigenmittelanteil.

  1. Umsetzung und Begleitung bis zur Zielerreichung

Mit Unterfertigung begleiten wir Sie (den Auftraggeber) von einem Pauschalhonorar und/oder größten Teil erfolgsbasiert (siehe Projektdatenblatt) bis zur erfolgreichen Zielerreichung:

Pflichten / Rechte des Auftraggebers (=AG genannt)

  • Bereitstellung/ Übermittlung von Informationen und Unterlagen für die Projekte

  • Notwendigen Unterlagen für Beantragung(en) & Einreichung(en) von Förderung(en), also die entsprechend dafür aufzuwendende Zeit & alle notwendigen Informationen, Unterschriften und Unterlagen, sind seitens des AG dem AN innerhalb von maximal 4 (vier) Wochen ab Aufforderung des AN des konkreten Projekts für die Beratung und Begleitung zur Verfügung zu stellen.

  • Der AG verpflichtet sich auf Wunsch des AN auf zusätzliche persönliche Erläuterung (z.B. via Google Meet) der übermittelten Unterlagen.

  • AG plant die Umsetzung basierend auf AN-Beratung

  • Umsetzung des Förderprojekts (Projektleitung) durch den AG. Der AG ist Ansprechperson für z.B. Förderstellen.

  • Begleichung des Honorars des AN gemäß vereinbartem Zahlungsplan (siehe Punkt 5)

  • Bei grob fahrlässigem Handeln durch den AG, in dessen Folge die Fördereinreichung nicht vorgenommen werden kann, verpflichtet sich der AG zur Zahlung von 70% des vereinbarten Erfolgshonorars an den AN. Sofern die Einreichung bereits erfolgt ist, sind 100% des vereinbarten Erfolgshonorars an den AN zu entrichten. Vor Einreichung und nach Beauftragung sind 70% des vereinbarten Erfolgshonorars an den AN zu entrichten. Ausgenommen höhere Gewalt.

  • Der AG hat sich insbesondere bei Kontaktversuchen von der Seite des AN innerhalb von 10 Werktagen zu melden. Ausgenommen sind z.B. Situationen, wo Fristen eingehalten werden müssen und/oder das Projekt gefährdet ist, ist eine dementsprechend kürzere Reaktionszeit notwendig.

  • Falls der AG Unterlagen, Dokumente, Schriftverkehr, mündlicher Austausch zu z.B. Förderstellen, Behörden, anderen Projektbeteiligten, etc. führt bzw. dem AG zugesendet werden, ist dies dem AN zu übermitteln bzw. mitzuteilen.

Kommunikation:

  • Für eine gute Zusammenarbeit gilt es, eine angemessene Kommunikationsweise und zeitnahe Kommunikation zu wahren, von beiden Seiten der Vertragspartner.

  • Bei grober Fahrlässigkeit des AN, erlischt Anspruch auf Erfolgshonorar. Ausgenommen höhere Gewalt.

Leistungen des Auftragnehmers (=AN)

  • Beratende Begleitung der (Förder-)Projekte (bei der Einreichung und Abrechnung)

  • Recherchen zu den vereinbarten Projekten Einspar-. (Förder-) Umsatzpotenziale Möglichkeiten…)

  • Mit-Abwicklung des Förderprojekts (ohne Umsetzung und ohne Projektleitung)

  • Darlegung der Berechnung/Schätzung des Projektvolumens

  • Angebots-Sichtungen bzw. Einholung von Unterlagen von Lieferanten für den AG, falls der AN in diesem Projekt unter Punkt 5.1, 5.2, 5.4 mit dem AN zusammenarbeitet bzw. diese möglich sind.

  • Hinweis auf Wahrung von Einreichterminen, zeitgerechter, aktiver Hinweis auf die Notwendigkeit der Übermittlung von Daten oder Unterlagen an den Fördergeber durch den AG.

 

4. Der AG zahlt nach Projektabschluss nicht mehr als den angegebenen Eigenanteil, außer bei ausdrücklicher Einwilligung.

 

5. Erfolgs-Honorar-Konditionen des Beratungsvertrags:

 

5.1 Fall 1: Im Falle der Umsetzung des Projekts mit einem durch den AN empfohlenen Dienstleister/Hersteller (Lieferant) sind 0,00 % (null Prozent) auf die Projektsumme zu entrichten.

5.2 Fall 2: Im Falle der Umsetzung des Projekts mit einem durch den AG selbst gewählten externen Dienstleister sind 0,00 % (null Prozent) auf die Projektsumme zu entrichten, falls der AN eine geeignete Vereinbarung mit diesem externen Dienstleister findet.

5.3 Fall 3: Im Falle der Umsetzung des Projekts mit einem durch den AG selbst gewählten externen Dienstleister sind 40% (vierzig Prozent) auf die tatsächlich erzielte Einsparungs- und Fördersumme (bzw. von der Umsatzsteigerungssumme) zu entrichten, falls der externe Dienstleister kein Honorar/Provision an den AN bezahlt. Dieses Erfolgs-Honorar ist sofort ab positiver Förderzusage (per E-Mail/postalisch) und o.g. seitens der entsprechenden Förderstelle bzw. ersichtlichen Einsparungs- bzw. Umsatzsteigerungssumme fällig.

5.4 Fall 4:  Dies ist eine Mischung/Zusammenstellung aus Fall 2 (1) und 3.

5.4.1 Falls ein externer empfohlener Dienstleister vom AN (Fall 1) nicht in voller Höhe das Honorar entgelten kann, kommt Fall 4 zustande. Das bedeutet, dass das fehlende Honorar vom AG entrichtet wird. (AN und dessen empfohlener Dienstleister/Hersteller (Lieferant) einigen sich mittels gesonderter Vereinbarung.) Das ausstehende Honorar wird dem AG vor Projektinitiierung dargelegt. Aufgrund der Mehraufwände für den AN wird der Prozentsatz aus Fall 4 immer höher sein als Fall 3. Alternativ kann der Mehraufwand auch mit einem stundenbasierten Honorar von 120,-€ (netto) entrichtet werden.

5.4.2 Falls ein selbstgewählter Dienstleister vom AG (Fall 2) nicht in voller Höhe das Honorar entgelten kann, kommt Fall 4 zustande. Das bedeutet, dass das fehlende Honorar vom AG entrichtet wird. (AN und dessen selbstgewählte Dienstleister/Hersteller (Lieferant) einigen sich mittels gesonderter Vereinbarung.) Das ausstehende Honorar wird dem AG vor Projektinitiierung dargelegt. Aufgrund der Mehraufwände für den AN wird der Prozentsatz aus Fall 4 immer höher sein als Fall 3. Alternativ kann der Mehraufwand auch mit einem stundenbasierten Honorar von 120,-€ (netto) entrichtet werden.

5.5 Falls sich die beteiligten Parteien auf keine andere Fallkonstellation einigen können, kommt Fall 3 zur Anwendung.

5.6 Falls kein Erfolg zu Stande kommt, überweisen wir die in 6.1 gezahlte und vereinbarte erfolgsbasierte Anzahlung retour bzw. verliert die Bankgarantie an Gültigkeit. Dieses geschieht erst, wenn zwei Versuche zur Projektumsetzung stattfanden.

  1. Zahlungsplan

6.1 Erfolgsbasierte Anzahlung

Der AN stellt die erste Rechnung nach Beauftragung, in Höhe von 30% des zu erwartenden Honorar (Provision). Ohne erfolgte Begleichung der ersten Teilzahlung, findet keine Beratung vom AN statt. Dieser Punkt kann durch eine vorgelegte Bankgarantie ungültig gemacht werden.

6.2 Unmittelbar nach Förderzusage oder wenn der finanzielle Vorteil (Einsparung oder Umsatzerhöhung) klar erkennbar ist, stellt der AN weitere 40% der zuvor festgelegten Honorar (Provision) (siehe Punkt 5) in Rechnung, die Rechnung muss binnen 10 Werktage nach Rechnungsstellung beglichen sein.

6.3 Falls sich eine Erhöhung ergibt, wird die Schlussrechnung nach Einreichung der Abrechnung des Projektes in der entsprechenden Summe bzw. die restlichen 30% in Rechnung gestellt. Bei anderen Einspar- und Umsatzerhöhungsprojekten gelten die restlichen 30% bei tatsächlich realisierten Vorteil, jedoch spätestens nach 6 Monaten nach Projektinitiierung.

  1. Vorleistung der Projektsumme bzw. Förderprojektsumme

7.1 Immer mehr Förderungen zahlen erst nach Projektabschluss /-abrechnung. Der AN weist in diesem Zuge darauf hin, dass Zwischenfinanzierungen erforderlich sein können und, dass der AG die Vorfinanzierung selbständig abwickelt und zum Zeitpunkt der Förderzusage innerhalb von 10 (zehn) Werktagen leisten kann. Solche sind jedoch im Regelfall erst nach schriftlicher Förderzusage erforderlich.

  1. Verpflichtungen der Umsetzung

8.1 Mit Beauftragung verpflichtet sich der AG, die vereinbarten Projekte umzusetzen. Hierbei ist zu beachten, dass der Eigenanteil verpflichtend umzusetzen ist sowie die erreichte Projektsumme.

8.2 Falls Teile des Projektes(n) oder ganze Projekte abgelehnt werden, wird trotzdem der vereinbarte Eigenanteil von dem abgelehnten Projekt auf restliche Projekte aufgeteilt und investiert. Bei Ablehnung der Förderung(en) bemessen sich die Projektkosten auf den Eigenanteil bzw. ist das dann die Gesamtprojektsumme.

8.3 Projekte haben folgende Ausnahmen: Behördliche (außerhalb der Förderstelle) / Rechtliche Diskrepanzen, wodurch das Projekt für den AG nicht mehr tragbar wäre bzw. nicht mehr umsetzbar ist. Sollte dies der Fall sein, verpflichtet sich der AG zwischen einen der folgenden Möglichkeiten:

8.3.1 Erste Möglichkeit: Ein anderes Projekt von mind. 50% Projektgröße vom ursprünglich geplanten Projekt (8.3), es sei denn der AN stimmt schriftlich etwas Anderem zu

8.3.2 Zweite Möglichkeit: stundenbasiertes Aufwandsentschädigung-Honorar von 90,- € (neunzig) netto pro Stunde. Dies entspricht dem vorgegebenen Mindeststunden-Honorar der WKO für Unternehmensberatung (Stand 2023).

8.4. Falls es nach Beauftragung an AN im Anschluss doch nicht zu einer Förder-Beantragung und/ oder anderweitiger Umsetzung kommt, insbesondere im Falle von Verschulden des AG entbindet das den AG nicht von der Pflicht zur Zahlung des oben vereinbarten Honorars, welches bei einer Einreichung möglich gewesen wäre.

8.4.1 Welches Honorar auf Basis der Umsetzung/Förderungen möglich gewesen wäre, bestimmt ausschließlich der AN. Hierbei muss der AN eine plausible Berechnung an den AG vorlegen, wobei die Berechnung eindeutig hervorgeht (Fall 3)

8.4.2 Falls Fall 1 oder Fall 2 mit einer Umsetzung von einem geeigneten empfohlenen externen Dienstleister von AN zurückzuführen ist, hat der AG das zugesicherte Honorar/Provision zu entrichten.

  1. Weitere Vertragskonditionen

9.1. Keine Annahme weiterer projektspezifische Angebote ohne Absprache mit dem AN ab Vertragsabschluss  

9.2 Außerdem dürfen auch keine Rechnungen in Bezug auf die definierten Projekte ohne Absprache mit dem AN (keinesfalls vor Fördereinreichung) bezahlt werden.

9.3 Jegliche (relevante) Änderungen/Entscheidungen zu den definierten Projekten sind unverzüglich vor Entstehen dem AN mitzuteilen

  1. Projektkosten-Erhöhung durch Förderungen

10.1 Bei nicht möglicher Projektkosten-Erhöhung wird eine Einsparung durch Förderungen/ andere Einsparungen durchgeführt.

  1. Rücktrittsrecht AN

11.1 Der AN behält sich das Recht vor, bei einer nachträglichen Recherche, die zeigt, dass nicht ausreichende Erfolgschancen vorhanden sind, bzw. von zu geringem Eigenanteil vom Vertrag oder einzelner Projekte ohne Weiteres zurückzutreten. Es können im Zuge dessen noch Vorschläge für eine anderweitige Zusammenarbeit erarbeitet und vorgestellt werden. Dies gilt nur für rein oder teils erfolgsbasierte Projekte.

12. Gefördertes Beratungshonorar

12.1 Der AN kann bei Bedarf mit dem AG ein zusätzliches, gefördertes Beratungshonorar in das Projekt integrieren oder als eigenes Projekt aufnehmen, falls dies zur Einsparung des Beratungshonorars führt.

  1. Honorar auf Stundenbasis oder Pauschalen

13.1 Falls der AG ausdrücklich wünscht, bieten wir selbstverständlich unsere Leistungen auch gegen Honorar auf Stundenbasis oder Pauschalen ohne Förderungen. Das entstandene Honorar ist in jedem Fall zu entrichten und nicht vom Erfolg abhängig. Die Entscheidung der Varianten des AG ist bei Vertragsabschluss (Projektdatenblatt) endgültig und nur noch durch schriftliche Zustimmung des AN änderbar.

14 Rahmenvertrag

14.1. Dieser Vertrag, welcher mit dem Projektdatenblatt einhergeht, gilt als Rahmenvertrag und gilt auch als Rahmen für zukünftige Projekte. Hierbei muss immer ein Projektdatenblatt an den AN schriftlich übermittelt werden und schriftlich vom AN bestätigt werden. Bestimmungen, die im Projektdatenblatt getroffen werden und über die Bestimmungen dieses Vertrages abweichen oder nicht geregelt sind, haben vor diesem Vertrag rechtlich Vorrang.

  1. Empfehlungsangebot (nur falls der AG dieses in Anspruch nehmen möchte)

15.1 Zusätzliche Empfehlungsprovision durch Weiterempfehlungen

Diese Provision wird bei jedem Projektdatenblatt vereinbart und überträgt sich nicht von ein Projektdatenblatt ins nächste Projektdatenblatt. Das bedeutet, verdiente Provisionen müssen bei demselben Projekt verwendet werden (vor der Endabrechnung für das jeweilige Projekt). Die Provisionen dürfen ausschließlich für die Eigenanteil-Erhöhung verwendet werden.

  1. Alleiniges Vertretungs- und Beratungsrecht

16.1 In diesem Vertrag wird ein alleiniges Vertretungsrecht, Vermittlungsrecht, Beratungsrecht, dieses umfasst ebenso eine alleinige Beratung für die im Projektdatenblatt definierten Projekte, vereinbart. Sollte der AG eine weitere Beratung wünschen, ist dieses schriftlich mit den AN zu besprechen und freigeben zu lassen.

17.  Salvatorische Klausel

17.1 Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags, aus welchem Grund auch immer, lässt die Gültigkeit der anderen Vertragsbestimmungen unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem Vertragszweck und den Interessen der Vertragsparteien am ehesten entspricht. 

Zeitstrahl der Projektumsetzung 

Die genannten Zeiträume sind Ideal-Zeiträume und in keinem Fall verbindliche Zeiträume und nur beispielhaft.

1. Übersendung des Projektdatenblattes von AG an AN und unterschriebenes bzw. bestätgt
Projektdatenblatt von AN an AG (per E-Mail)

Bei Erstbeauftragung muss ein Rahmenvertrag inkl. Projektdatenblatt unterschrieben bzw. bestätigt werden.

2. Stellung der 1. Rechnung in Höhe von 30%

Dieser Punkt beginnt nach Beauftragung.
Die Höhe der Rechnung setzt sich wie folgt zusammen:
Definierte Projektsumme (oder Fördersumme die zu erwarten ist) * (Multiplikation) vereinbartes
erfolgsbasiertes Honorar * (Multiplikation) 30%

3. Förderzugang einrichten (wenn nicht bestehend und notwendig)
Dieser Punkt beginnt mit dem Projektstart.

4. Informationsaustausch zwischen AG und AN für die Projektumsetzung
Zeitraum: ca. 2-5 Werktage

5. Grobe Bearbeitung des (Förder)-, Projektes durch den AG
Zeitraum: ca. 1 Woche

6. Endbearbeitung und Feinschliff mit AG und AN bis zur endgültigen
Einreichung bzw. Abwicklung
Zeitraum: ca. 2 Woche

7. Förderzusage bzw. Projekterfolg
Zeitraum: ca. 2 bis 4 Monate
Dies hängt allein von der Förderstelle ab.

(7.1 Im Falle einer Förderabsage / Projektversagen eruiert der AN die Ursache und
reicht bei Möglichkeit, die Förderung bzw. das Projekt nochmal ein. Das heißt, es
würde bei Punkt 7 weitergehen.)
Zeitraum: ca. 1 bis 2 Wochen je nach Ursache der Ablehnung und Möglichkeit der
Neueinreichung

8. Stellung der 2 Rechnung in Höhe von 40%
Dieser Punkt beginnt nach Förderzusage bzw. Projekterfolg.
Die Höhe der Rechnung setzt sich wie folgt zusammen:
Definierte Projektsumme (oder Fördersumme) * (Multiplikation) vereinbartes
erfolgsbasiertes Honorar * (Multiplikation) 40%

9. Kundenprojektumsetzung AG
Dies ist auch vor Förderzusage möglich, solange es im
ausgemachten Projektzeitraum und auch bei Förderabsage(n)
und folgender Neueinreichung(en) der Projektzeitraum noch vor
dem Projektstart gesetzt werden kann.
Zu oben beschriebenen Zeitrahmen dürfen die Rechnungen
vom Kundenprojekt bezahlt werden.

10. Förderabrechnung
Nach Projektabschluss wird die Förderabrechnung für das Projekt eingereicht
Zeitraum: 2-3 Wochen

11. Stellung der 3. Rechnung in Höhe von 30%
Dieser Punkt beginnt nach erfolgter Abrechnung des Projektes.
Die Höhe der Rechnung setzt sich wie folgt zusammen:
Definierte Projektsumme (oder Fördersumme) * (Multiplikation) vereinbartes
erfolgsbasiertes Honorar * (Multiplikation) 30%

12. Nächstes Projekt

Weiteres gelten die ABG von LiroS®: https://liros.net/agb/

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    Bei erfolgsbasierten Zahlungen tritt eine Zahlungen erst ein, sobald ein Vorteil erkennbar ist.